Conrad Business Katalog 2018/19
2364 Zukunft schaffen, Zukunft schützen Umweltschutz Unternehmen heißt verantworten – und genau das machen wir Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – EVPG / Ökodesign-Richtlinie (ErP-Richtlinie) Dieses Gesetz hat zum Ziel, eine ressourcen-schonende, insbesondere energieeffiziente Produktgestaltung zu gewährleisten. Es ist dabei der gesamte Lebenszyklus der Produkte zu betrachten - vom Einsatz der Rohstoffe in der Produktion bis zum Recycling verbrauchter Produkte. Dies ist verbunden mit entsprechenden Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Damit verbunden sind Durchführungsmaßnahmen, die auf Grundlage dieser Richtlinie erlassen werden, um die Maßnahmen der Ökodesign-An- forderungen für bestimmte Produkte festzulegen. Nachfolgend haben wir einige bereits veröffentlichte Durchführungsmaßnahmen aufgeführt. Das EVPG über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte setzt die Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie) in nationales Recht um, mit dem Ziel die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit der betroffenen Produkte zu gewährleisten. Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Das Thema Umwelt und der Erhalt gesunder Lebensgrundlagen sind uns sehr wichtig. Zusammen mit unserem zertifizierten Umwelt-Managementsystem richten wir unsere Leistungen auch nach ökologischen Gesichtspunkten aus. Der effektive Schutz unserer Umwelt ist für uns keine inhaltlose Aussage, die nur zu Werbezwecken missbraucht wird, sondern wird bei Conrad Electronic täglich praktiziert und gelebt. Chemische Stoffe in Konsumerprodukten – REACH-Verordnung EG-Nr. 1907/2006 Die EU-Chemikalienverordnung „REACH“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wurde Ende Dezember 2006 verabschiedet und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Für die Lieferkette bestehen damit bestimmte Regis- trierungs-, Anmelde- und Auskunftspflichten. Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang auch alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch Informationen nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Weitere Informationen zu allen Themenbereichen unter conrad.biz/umweltschutz
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