Conrad Business Katalog 2018/19
2365 Umweltschutz Elektroaltgeräte-Rücknahme und -Verwertung Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG2 Verbraucher dürfen Elektro- und Elektronikgeräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht über den Restmüll ent- sorgen. Sie sind verpflichtet, diese bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) oder den von den Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abzugeben. Bei Conrad Electronic können Sie die Sammelstellen in unseren Filialen sowie die Rücksendung über unsere Partner nutzen. Die Conrad-Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg.-Nr. DE 28001718 Weitere Informationen finden Sie unter: conrad.biz/elektroaltgeraete Verpackungsverordnung Entsorgung von Verkaufs- und Versandverpackungen (VerpackV) Verkaufs- und Versandverpackungen dürfen nicht in den Restmüll gelangen, sondern müssen über die bereits vor- handenen Sammelsysteme (z. B. Papiertonne, Gelber Sack etc.) entsorgt werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden. Über diese Sammelsysteme können alle Verpackungsma- terialien entsorgt werden, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind sowie alle sonstigen Verkaufs-, Ver- sand- und Service-Verpackungen (Kunststoff-Tragetaschen). Diese Verpackungsmaterialien haben wir bei der Firma Landbell AG (Kd.-Nr. 26264) lizenziert. Die Vollständigkeitserklärung haben wir ordnungsgemäß bei der IHK hinterlegt. Beschränkung von gefährlichen Stoffen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) um- gesetzt, welche bereits am 09.05.2013 in Kraft getreten ist. Durch die ElektroStoffV werden fast alle Elektro- und Elek- tronikgeräte erfasst. Darunter fallen auch medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Ka- tegorie 8 und 9). Elektro- und Elektronikgeräte der Kate- gorie 11 müssen ab 22.07.2019 den Stoffbeschränkungen entsprechen. Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus der ElektroStoffV erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.
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